Revierinfos Italien: Einreise und Anmeldung






Einreisedokumente


Für Bürger der Europäischen Union sowie der Schweiz ist ein Reisepass oder ein Personalausweis notwendig. Kinder unter 16 Jahren benötigen einen Kinderausweis, sofern sie nicht im Reisepass der Eltern eingetragen sind. Eine besondere Anmeldung der Chartercrew bei Hafenbehörden etc. ist nicht notwendig.



Einfuhr von Waren und weitere praktische Reiseinformationen


Charterproviant / Lebens- und Genussmittel


Im privaten Reiseverkehr innerhalb der EU dürfen Waren zum eigenen Verbrauch unbegrenzt mitgeführt werden. Zur Abgrenzung zwischen privater und gewerblicher Nutzung gelten folgende Richtmengen: 800 Zigaretten, 400 Zigarillos, 200 Zigarren,1kg Rauchtabak, 10 Liter Spirituosen, 20 l andere alkoholische Getränke bis 22 Prozent Alkoholgehalt, 90 Liter Wein (davon max. 60 Liter Schaumwein) und 110 Liter Bier. Bei Mitnahme von größeren Mengen muss im Fall einer Kontrolle durch die Finanzbehörden glaubhaft gemacht werden, dass die Waren tatsächlich nur dem privaten Zwecke dienen. Für mitgeführte Waren aus einem Nicht-EU-Land (z.B. Schweiz) oder aus einem "Duty-free-Shop" gelten geringere Mengen.


Zahlungsmittel


Bargeld abheben: EC-Geldautomaten sind ebenso verbreitet wie in Deutschland. Öffnungszeiten der Banken: Mo-Fr 8.30-13.30 / 15.00-16.00 Uhr. Bargeldlos bezahlen: Die ec-/Maestro-Karte wird als Zahlungsmittel nahezu überall akzeptiert. Auch alle gängigen internationalen Kreditkarten können verwendet werden


Öffnungszeiten wichtiger Einrichtungen und Geschäfte


Post: Mo-Fr 8.30-14 Uhr, Sa 8.30-13 Uhr. Geschäfte: Mo-Sa 9-12.30/13 Uhr und ca. 15.30-19.30, viele Geschäfte im Zentrum öffnen auch sonntags und abends, große Einkaufszentren oft durchgehend Mo-Sa 9-22 Uhr. Museen: Di-So meist 9-17 Uhr; Mo meist geschlossen. Kirchen: meist über Mittag geschlossen, während der Gottesdienste keine Besichtigung.



Rauchen


ist in Italien in allen öffentlichen Räumen untersagt, auch in Restaurants, Bars, Diskotheken etc, die keine gesonderten Raucherzimmer eingerichtet haben. Gäste, die gegen die Vorschriften verstoßen, müssen mit Geldstrafen bis zu 250 Euro rechnen



Telefonieren


Nach Italien:
0039 + Vorwahl (beginnend mit der 0 ) + Teilnehmernummer


Vorwahlen (beginnend mit der 0) innerhalb Italiens sind fester Bestandteil der Telefonnummer, sie müssen auch bei Ortsgesprächen immer mitgewählt werden.

Von Italien nach Deutschland:
0049 + Ortskennziffer ohne 0 + Teilnehmernummer.


Deutsche Botschaft


Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Ambasciata della Repubblica Federale di Germania


Via San Martino della Battaglia 4
I-00185 Rom
Telefon 06 49 21 31
Fax 0 64 49 21 33 19
mail@deutschebotschaft-rom.it
www.rom.diplo.de

 
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