Revierinfos Griechenland: Patente






Zum Yachtcharter notwendige Dokumente / Führerscheine


Griechenland schreibt für Yachtcharterer vor, dass sich an Bord der Yacht ein Skipper sowie ein Co-Skipper befinden müssen. Der Skipper muss im Besitz des Sportbootführerschein See* sein, zudem wird oftmals noch der (ehemalige) BR-Schein, bzw. der Sportküstenschifferschein (SKS) gefordert. Der Co-Skipper benötigt eigentlich das gleiche Patent. Die meisten Charterfirmen akzeptieren für den Co-Skipper jedoch auch den SBF Binnen oder einen Nachweis der Segelpraxis, beispielsweise in Form eines Meilenbuchs.


Ist an Bord der gecharterten Yacht ein UKW-Sprechfunkgerät vorhanden, muss ein entsprechendes Sprechfunkzeugnis nachgewiesen werden. Allerdings werden diesbezüglich wohl von den Behörden keine expliziten Kontrollen durchgeführt.


*Höherwertige Befähigungsnachweise, wie etwa der Sportküstenschifferschein (SKS), der Sportbootseeschifferschein (SSS), sowie der Sporthochseeschifferschein (SHS), sind natürlich generell von Vorteil, gerade wenn es darum geht, eine sehr hochwertige Segel- oder Motoryacht zu chartern. Im Einzelfall empfiehlt sich die Rückfrage beim Vercharterer.

 
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